Fliegen mit Schwerstbehinderung
09. Mai 2021
2006 trat die EU-Flugverordnung in Kraft. Sie stärkt die Rechte von Passagieren mit Behinderung oder
eingeschränkter Mobilität und soll für einheitliche Standards auf europäischen Flughäfen sorgen.
Flugreisende mit einer Behinderung haben ein Recht auf nötige Unterstützung. Sie steht ihnen spätestens
dann zu, wenn sie den Eingang des Startflughafens passiert haben.
Soweit zum Rechtlichen. Praktisch sieht es so aus, dass Behinderte gut daran tun, sich wenigstens eine
Woche vor dem geplanten oder bereits gebuchten Abflug mit der Airline in Verbindung zu setzen und ihr
mitzuteilen, dass sie zur Gruppe der Personen mit Beeinträchtigungen in der Mobilität (PRM, also
Behinderte mit schwerer Gehbehinderung, Rollstuhl, Blinde etc., die sich nicht ohne Hilfe allein an Bord
bewegen können) gehören. Denn auch am Flughafen kann mitunter je nach Airport und Management ein
wenig Vorbereitung notwendig sein – selbst das Handling des Rollstuhls unterscheidet sich je nach
Airport.
Zudem werden Flugzeuge, die ein Boarding oder Unboarding von Menschen mit Behinderung
angemeldet haben, meist über den Finger, also ebenerdig über die schwenkbare Brücke geboardet und
nicht auf einer Außenposition geparkt, die nur über Shuttlebusse zugänglich ist. Es ist also schon im
eigenen Interesse, sich vorher bemerkbar zu machen und möglichst auch zusätzliches Handgepäck
(medizinisches Gerät sollte nach Möglichkeit NIE als Gepäck aufgegeben werden, da sowohl
versicherungsrechtlich als auch organisatorisch bei Schäden Probleme auftreten können!) vorher
angemeldet werden.
Aufgrund der drastischen Unterschiede im Handling von PRM je nach Airline, Flughafen und dergleichen
fällt es schwer, allgemeingültige Praxistipps auszusprechen. Gerade bei internationalen Flügen ist
allerdings wichtig, dass im Vorfeld klar kommuniziert wurde, welche Anforderungen der Fluggast
besitzt. Hierfür gibt es sogenannte Special Service Request-Codes, kurz SSR-Codes. Hier gibt es
internationale Standards im Bereich PRM, sodass hier klare Anmeldungen erfolgen können – trotz
Sprachhürden.
SSR-Codes für Menschen mit Behinderung:
BDGP – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Blindenhund – keine weitere Assistenz benötigt.
BDGR – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Blindenhund – Begleitung vom Terminal zum
Flugzeug und zurück erforderlich.
BLND – Fluggast blind.
BLDP – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast ohne Blindenhund oder Begleiter – keine weitere
Assistenz benötigt.
BLDR – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast ohne Blindenhund oder Begleiter – Begleitung vom
Terminal zum Flugzeug und zurück erforderlich.
BLSC – Blinder oder sehbeeinträchtiger Fluggast mit Begleiter – keine weitere Assistenz benötigt.
DMAA – Fluggast mit intellektuellen Einschränkungen, der Sicherheitsanweisungen versteht und
umsetzen kann – keine persönliche Assistenz, aber Begleiter vom Terminal zum Flugzeug und zurück
benötigt.
DEAF – Fluggast taub.
ESAN – Fluggast reist mit Hund zur psychischen Unterstützung.
MAAS – Fluggast benötigt Hilfe bei der Gepäckausgabe und bei Anschlussflügen, auch in Verbindung mit
BLIND und DEAF.
MEDA – Medizinisches Gerät mit Sauerstoff.
PPOC – Fluggast mit geprüftem tragbaren Sauerstoffkonzentrator.
SVAN – Fluggast mit Diensthund.
WCOB – Fluggast mit Rollstuhl an Bord – benötigt Assistenz an Bord.
WCHR – Rollstuhl zur Rampe – Fluggast kann Stufen überwinden und selbständig in der Kabine
bewegen, benötigt aber Assistenz bis zum Flugzeug.
WCHS – Rollstuhl oberhalb Stufen – Fluggast kann keine Stufen überwinden, aber selbständig in der
Kabine bewegen.
WCHC – Rollstuhl an Bord – Fluggast benötigt Onboard-Rollstuhl und muss umgesetzt werden.
WCMP – Manueller Rollstuhl ohne Batterie.
WCBD – Rollstuhl mit Trockenzellen-Batterie.
WCBW – Rollstuhl mit Nasszellen-Batterie.
Der Transport von Rollstühlen und medizinischen Hilfsmitteln ist kostenfrei. Es dürfen bis zu zwei
Mobilitätshilfen mitgenommen werden. Welches medizinische Gerät eine Person mitnehmen darf, wird in
der EU-Flugverordnung nicht genau definiert. Dies muss im Einzelfall geklärt werden.
Rollstühle werden im Frachtraum befördert und dürfen nur in seltenen Ausnahmefällen mit in die Kabine
genommen werden. Für schwerstbehinderte Menschen ist das ein Problem: Sie sind in hohem Maße auf
ihren eigenen Rollstuhl angewiesen und können selten mehrere Stunden ohne ihn transportiert werden.
Batteriebetriebene Elektrorollstühle werden nur verfrachtet, wenn es sich um auslaufsichere Batterietypen
handelt. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen vorher die Anschlüsse abgeklemmt, die Pole isoliert
und die Batterie sicher am Rollstuhl befestigt werden. Es wird empfohlen, Maße und Gewicht des
Rollstuhls vor dem Flug mitzuteilen.
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